Achtung: Festlegungen zum Betreten der Schule

Sehr geehrte Eltern und liebe Schüler*innen,

laut Festlegung des MBJS darf die Schule in der ersten Schulwoche nur betreten, wer am Montag, Mittwoch und Freitag einen negativen Antigen-Schnelltest nachgeweisen kann.

Ausgenommen von diesem Testnachweis sind:
i. geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
ii. genesene Personen nach § 2 Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Liegt beim Betreten kein Nachweis vor und existiert in der Schule keine Genehmigung, diesen Test in der Schule durchführen zu dürfen, so muss der Betroffenen die Schule wieder verlassen. Der Nachweis ist dann am Folgetag im Sekretariat zu erbringen.

 

Schulleitung