Die Lehrerkonferenz

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

Alle Lehrer an der Schule die regelmäßig und selbstständig mehr als 6 Wochenstunden unterrichten. Außerdem das sonstige pädagogische Personal sowie die/der Schulleiterin/Schulleiter als Vorsitzende/Vorsitzender.

Beratende Mitglieder     

Lehrer mit regelmäßig weniger als 6 Wochenstunden Unterricht
Religionslehrer
2 Vertreter der Schülerkonferenz
2 Vertreter der Elternkonferenz

 

Aufgaben     

Beratung aller wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Alle 2 Jahre werden gewählt:     
            * 5 Mitglieder für die Schulkonferenz
            * 1 Mitglied für den Kreislehrerrat
            * 2 beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz
            * 2 beratende Mitglieder für die Elternkonferenz