Die Lehrerkonferenz
Stimmberechtigte Mitglieder:
Alle Lehrer an der Schule die regelmäßig und selbstständig mehr als 6 Wochenstunden unterrichten. Außerdem das sonstige pädagogische Personal sowie die/der Schulleiterin/Schulleiter als Vorsitzende/Vorsitzender.
Beratende Mitglieder
Lehrer mit regelmäßig weniger als 6 Wochenstunden Unterricht
Religionslehrer
2 Vertreter der Schülerkonferenz
2 Vertreter der Elternkonferenz
Aufgaben
Beratung aller wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Alle 2 Jahre werden gewählt:
* 5 Mitglieder für die Schulkonferenz
* 1 Mitglied für den Kreislehrerrat
* 2 beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz
* 2 beratende Mitglieder für die Elternkonferenz