Informationen zur Vergleichsarbeit VERA 8

Mit der Vergleichsarbeit werden die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Fach Mathematik überprüft, wie sie in den bundesweit geltenden Bildungsstandards beschrieben sind und wie sie auch den Rahmenlehrplänen zugrunde liegen. Die Vergleichsarbeit ist keine zentrale Prüfung und auch keine zentrale Klassenarbeit. Vergleichsarbeiten sind diagnostische Verfahren zur Feststellung von kompetenzbezogenen Lernständen und verfolgen diagnostische Zwecke. Sie werden nicht benotet. Auf Beschluss der Fachkonferenz Mathematik können die Schülerinnen und Schüler nach der Auswertung entscheiden, ob sie die Arbeit bewertet haben wollen.

Alle Schülerinnen und Schüler, die nach den Rahmenlehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichtet werden, sind gemäß § 44 Abs. 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet, an der Durchführung der Vergleichsarbeit VERA 8 in Mathematik teilzunehmen. Die Arbeitszeit beträgt 80 Minuten.

Die Arbeit wird vom Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg (ISQ) erstellt und anonym ausgewertet. Die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern erhalten von den unterrichtenden Lehrkräften eine auf die abgefragten Kompetenzen bezogene, individuelle Auswertung.

Weitere Informationen siehe: www.isq-bb.de/wordpress/vergleichsarbeiten/jahrgangsstufe_8/

Termin für VERA 8 im Schuljahr 2024/25: im Zeitraum vom 27.02.2025 bis 14.03.2025