Die Elternkonferenz
Stimmberechtigte Mitglieder:
Elternsprecher der Klassen
Beratende Mitglieder:
2 Vertreter der Schülerkonferenz
2 Vertreter der Lehrerkonferenz
Aufgaben
Vertretung der schulischen Interessen der Eltern
Alle 2 Jahre werden gewählt:
* 5 Mitglieder für die Schulkonferenz
* 1 Mitglied für den Kreiselternrat
* 2 beratende Mitglieder für die Lehrerkonferenz
* 2 beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz
* 2 beratende Mitglieder für die Fachkonferenzen
* Mitglieder weiterer Teilkonferenzen
* SprecherIn und StellvertreterInnen