Die Elternkonferenz

 

Stimmberechtigte Mitglieder:         

Elternsprecher der Klassen


Beratende Mitglieder:           

2 Vertreter der Schülerkonferenz
2 Vertreter der Lehrerkonferenz


Aufgaben

Vertretung der schulischen Interessen der Eltern

Alle 2 Jahre werden gewählt:              

* 5 Mitglieder für die Schulkonferenz
* 1 Mitglied für den Kreiselternrat        
* 2 beratende Mitglieder für die Lehrerkonferenz           
* 2 beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz           
* 2 beratende Mitglieder für die Fachkonferenzen           
* Mitglieder weiterer Teilkonferenzen           
* SprecherIn und StellvertreterInnen