Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachfolgend möchte ich auf die 2. Eindämmungsverordnung hinweisen und auf einige wichtige und neue Aspekte aufmerksam machen.
O.g. Verordnung gilt zunächst vom 01.12.2020 bis zum 21.12.2020.
Die Verpflichtung zum Tragen der Masken im Unterricht bleibt bestehen (Ausnahme Sport für Schülerinnen und Schüler).
Sportlehrer müssen eine Maske tragen.
Der Sportunterricht hat ausschließlich im Freien oder in halbierten Gruppen stattzufinden.
Im Musikunterricht darf nicht gesungen werden, Blasinstrumente dürfen nicht gespielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
D. Petatz
Schulleiter
