Die aktuell gültigen Vorschriften sind uns heute zugestellt worden. Nach Kenntnisnahme wird der Krisenstab am Dienstag, 16.11.2021 darüber beraten und die offiziellen Dokumente in der Rubrik COVID-19 bereitstellen.
Als gesichert gilt jedoch, dass wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) ein negatives Testergebnis nachzuweisen ist. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind geimpfte und genesene Personen. Wir empfehlen jedoch, dass diese Personen sich ebenfalls testen. Die dafür notwendigen Tests wurden bereits verteilt.
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