Masken – und Testpflicht
Wir freuen uns über die rückläufige Entwicklung des Infektionsgeschehens und hoffen, dass ab 07.06.21 wieder alle in den Präsenzunterricht zurückkehren können.
Diese positive Entwicklung sollte nicht in Gefahr gebracht werden.
Deshalb gelten auch weiterhin die Maskenpflicht und die Verpflichtung zur Vorlage negativer Testergebnisse am Montag und Donnerstag jeder Woche.
Nach den Erfahrungen der letzten Wochen weise ich nochmals darauf hin, was bezüglich der Testpflicht zu beachten ist.
- Das Formblatt mit den Bestätigungen eines negativen Testergebnisses, welches von den Eltern unterschrieben ist, muss den Einlasskontrollen vorgelegt werden.
- Der Test darf nicht länger als 24 Stunden her sein.
- Sollte eine Testung vergessen worden sein, ist in Einzelfällen eine Testung in der Schule möglich. Dazu muss die Einverständniserklärung in der Schule vorliegen oder vorgezeigt werden können.
- Sollte sich jemand verspäten und die Einlasskontrolle nicht mehr arbeiten, besteht die Verpflichtung, das Testergebnis im Sekretariat vorzulegen.
- Ich weise vorsorglich darauf hin, dass alle, die kein Testergebnis und keine Einverständniserklärung zur Testung vorlegen können, das Schulgelände nicht betreten dürfen und somit nach Hause geschickt werden.
Mit freundlichen Grüßen
D. Petatz
