Testkonzept ab 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

Aufgrund § 17a der Eindämmungsverordnung ist ab dem 19. April 2021 an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine tagesaktuelle (nicht länger als 24 Stunden zurückliegende) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schulen. 

Aus dieser Forderung ergibt sich für unserer Schule:

  • Vorlage des Nachweises jeweils Montag und Donnerstag
  • Wird an einem dieser Tage kein Präsenzunterricht besucht, so erfolgt die Vorlage des Nachweises am ersten Folgetag mit Präsenzunterricht.

Für den Nachweis des Nagativtest nutzen Sie bitte das Formular aus den Anlagen zu dieser Nachricht.

In den Anlagen finden Sie ebenfalls den vollständigen Brief der Ministerin Ernst an alle Eltern, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schüler und eine Anleitung zur Durchführung der Tests.

Uwe Röhl
 

Anlagen:

MBJS Testkonzept Schule - Elternbrief Ministerin Ernst

Formular zum Nachweis der Durchführung eines Antigen-Selbsttests

Gebrauchsanleitung Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2