Warnstreiks am 15. und 16 Mai – auch Schülerbeförderung kann beeinträchtigt sein
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für den 15. und 16. Mai 2023 einen bundesweiten Warnstreik angekündigt. Es muss damit gerechnet werden, dass Schülerinnen und Schüler – sofern sie auf den Schülerverkehr angewiesen sind – an diesem Tag nicht zur Schule gelangen oder ihren Rückweg antreten können.
Im Fall eines Streiks im Verkehrsbereich gilt:
- Alle Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal sind verpflichtet, am 15. und 16. Mai 2023 zum Dienst zu erscheinen.
- Der Unterricht wird gem. der Stundenplanung für diese Tage vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert.
- Sofern prüfungsrelevante Termine an diesen Tagen geplant sind, ist die Anwesenheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die Sorgeberechtigten bzw. durch die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
- Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen nicht zur Schule kommen können und mit Lernaufgaben versorgt werden, gelten in der Schule als entschuldigt, wenn die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dies entsprechend angezeigt haben.
D. Petatz
