Ab sofort gilt die Festlegung:
Alle am Schulbetrieb Beteiligten, einschließlich Besucher, haben während des gesamten Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Grundlage dieser Festlegung ist Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus über die erweitere Maskenpflicht im Schul und Hortbetrieb vom 05.11.2020
Hier geht es zur vollständigen Verordnung: Verordnung der Stadt Cottbus vom 05.11.2020
