Veränderungen zur Maskenpflicht ab dem 06.11.2020

Ab sofort gilt die Festlegung:
Alle am Schulbetrieb Beteiligten, einschließlich Besucher, haben während des gesamten Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Grundlage dieser Festlegung ist Allgemeinverfügung  der Stadt Cottbus über die erweitere Maskenpflicht  im Schul und Hortbetrieb vom 05.11.2020

Hier geht es zur vollständigen Verordnung: Verordnung der Stadt Cottbus vom 05.11.2020